Ausbildung:
Der Altenpflegeberuf ist ein Heilberuf, der auf die Gesamtsituation der alten Menschen mit ihren gesundheitlichen, sozialen und menschlichen Problemen einwirkt.
Der Beruf erfordert die Bereitschaft zur ganzheitlichen Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen, um die körperliche, geistige und seelische Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wiederzuerlangen.
1. Ausbildungsziel
Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen vermitteln.
Damit sollen die Auszubildenden zu selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln in den unterschiedlichsten Einrichtungen der Altenhilfe, wozu u.a. stationäre, teilstationäre, ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der offenen Altenhilfe gehören, befähigt werden
2. Ausbildungsverantwortung
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Träger der praktischen Ausbildung können lt. AltPflG § 4 Abs. 1 Satz 3 folgende Einrichtungen sein:
- Heim im Sinne des Heimgesetzes oder stationäre Pflegeeinrichtung für alte Menschen im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI
- ambulante Pflegeeinrichtung i. S. § 71 Abs.2 SGB XI
3. Bewerbungszeitraum
ganzjährig
4. Bewerbung
Bewerbungen sind an die jeweiligen Ausbildungsbetriebe oder an die Bildungsstätte zu richten mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- sonstige Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise
- ein Lichtbild mit Namen
Bitte legen Sie Briefmarken im Wert von 1,45 EUR bei und reichen Sie von Zeugnissen oder Urkunden keine Originale ein.
5. Ausbildung
Dauer:
- 4 Jahre Teilzeit / berufsbegleitend
- 3 Jahre Vollzeit dual
Abschluss: Altenpfleger/in
Ausbildungsinhalte:
Allgemeiner Bereich:
- Deutsch
- Englisch
- Religion/Ethik
Fachlicher Bereich (12 Lernbereiche):
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
- Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen
- Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden
- Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Lernen lernen
- Anleiten, beraten und Gespräche führen
- Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
- An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
- Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
6. Ausbildungsbeginn
- berufsbegleitender Ausbildungsgang : 01.03.2012
- dualer Ausbildungsgan : August / September eines jeden Jahres
7. Lehrgangsgebühren
8. Ausbildungsvergütung
- trägt der auszubildende Betrieb
9. Voraussetzungen
- Realschulabschluss oder
- Hauptschulabschluss und Berufausbildung sowie
- gesundheitliche Eignung lt. ärztl. Attest
Anfragen
Sie haben die Möglichkeit, sich in der Bildungsstätte über den Beruf zu informieren. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin:
Ansprechpartner: Dipl.-Päd. Michael Zschau (03501-762316)